Fachwissen

Fragen und Antworten zur Schadenregulierung

Steht mir die Wahl eines Kfz-Sachverständigen frei?


Selbstverständlich! Gemäß § 249 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) steht es Ihnen als geschädigte Person frei, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung des Schadensumfangs zu beauftragen.

Selbst wenn ein Sachverständiger vom Unfallgegner oder seiner Versicherung vorgeschlagen wird, bleibt Ihr Recht bestehen, einen eigenen unabhängigen Sachverständigen zu wählen. Die Kosten für einen Kfz-Sachverständigen sind erstattungsfähig und müssen von der verantwortlichen Versicherung (in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers) übernommen werden.


Wann ist es ratsam einen Rechtsanwalt hinzuziehen?


Um Ihre Schadensansprüche bei einem Verkehrsunfall durchzusetzen, ist stets und bei jedem Schadensfall empfehlenswert, einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

Selbst wenn die gegnerische Versicherung eine rasche und einvernehmliche Lösung anbietet, empfehlen wir immer, Ihr Recht auf einen Anwalt nicht zu vernachlässigen.

Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls ist die gegnerische Haftpflichtversicherung grundsätzlich dazu verpflichtet, die Kosten des Anwalts zu übernehmen.

Was kostet mich das Gutachten?


Als geschädigte Person, sprich Sie haben den Verkehrsunfall nicht verursacht, kostet Sie das nichts. Die Kosten des Gutachtens ist Bestandteil des Gesamtschadens.

Auch tragen Sie keine Kosten im Voraus. Durch eine Abtretungserklärung können wir das Honorar des Sachverständigen direkt mit der Versicherung, die zur Zahlung verpflichtet ist, abrechnen.


Warum sollte ich nicht den Schaden über eine Werkstatt selbst ermitteln?


Versicherungen fordern häufig lediglich einen Kostenvoranschlag, um die Reparaturkosten einzuschätzen. Dabei sparen sie möglicherweise Geld, jedoch potenziell auf Ihre Kosten.

In einem Kostenvoranschlag werden oft der merkantile Minderwert, Unterschiede zwischen bereits vorhandenen und neuen Schäden sowie Zusatzkosten wie Nutzungsausfall oder voraussichtliche Werkstattaufenthalte nicht berücksichtigt.

Ein Kostenvoranschlag erfüllt gewöhnlich nicht den Zweck der Beweissicherung, da er normalerweise keine Fotos zur Dokumentation enthält.


Kann ich die Schadensumme als Geldbetrag auszahlen lassen?


Dies wird als fiktive Schadensregulierung bezeichnet. Sie als geschädigte Person haben einen Anspruch auf Schadensersatz. Dabei können Sie frei entscheiden, wie Sie das Geld verwenden möchten, sei es für Reparaturen oder andere Ausgaben.


Zur Info: Bei der fiktiven Schadensregulierung wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet.


Wo muss ich mein geschädigtes Fahrzeug zur Begutachtung vorführen?


Wir richten uns vollständig nach Ihren Bedürfnissen und sind flexibel in Bezug auf den Besichtigungsort. Die Besichtigung kann entweder bei Ihnen zu Hause, an Ihrem Arbeitsplatz oder in einer Werkstatt Ihrer Wahl erfolgen. Um das gesamte Ausmaß des Schadens genau zu erfassen, kann es gelegentlich ratsam sein, Ihr Fahrzeug erneut zu besichtigen, eventuell sogar in teilweise zerlegtem Zustand.


Wie lange dauert eine Besichtigung und was muss ich alles dabeihaben?


Die Besichtigung des Fahrzeugs dauert in der Regel zwischen 30-50min.

Als Unterlagen / Nachweise brauchen wir außerdem:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II
  • Eigentumsnachweis / Kaufvertrag (wenn Sie nicht Halter des Fahrzeugs sind),
  • Unfallbericht der Polizei und/oder Angaben zum Unfallverursacher.
  • Falls vorhanden und zur Hand: Reparatur- und/oder Wartungsdokumente sowie Aufzeichnungen über frühere Schäden an Ihrem Fahrzeug.


Wann ist das Gutachten fertiggestellt?


Grundsätzlich bedarf ein Schadensgutachten hoher Sorgfältig- und Genauigkeit.

In der Regel dauert die Erstellung des Gutachtens zwischen 6-8 Tagen nach Besichtigung, allerdings hängt die Bearbeitungsdauer vom Schadensumfang ab.


Wann kann ich mit der Auszahlung der Schadensumme rechnen?


Wir haben leider keinen Einfluss darauf, wie lange die Versicherungen für die Bearbeitung benötigen. Nach unserer Erfahrung dauert es nach Klärung der Schuldfrage etwa 4-6 Wochen. In einigen Fällen erfolgte die Erstattung jedoch auch bereits innerhalb weniger Tage.

Hat die Unfallverursachende Person den Schaden ihrer Versicherung nicht gemeldet oder die Schuldfrage aus anderen Gründen noch nicht geklärt, wird unter Umständen die Polizeiakte angefordert. Die Aushändigung erfolgt erfahrungsgemäß nach 6-8 Wochen. In einigen Fällen und vor allem dann, wenn die Polizei noch ermittelt, kann dies sogar einige Monate in Anspruch nehmen. Ähnlich bei einer gerichtlichen Untersuchung. Hier kann die Beendigung und Regulierung des Schadens abhängig sein vom Dauer des Gerichtsverfahren.


Was ist bei einem Totalschaden?


Was mit Ihrem Fahrzeug nach einem Totalschaden passieren soll das entscheiden Sie selbst. Dies auch bei Vorliegen eines Verkaufsangebot der gegnerischen Versicherung (Restwertangebot). Der Restwert dient hierbei ausschließlich der fiktiven Abrechnung. Das heißt, nur Sie als Eigentümer des geschädigten Fahrzeugs entscheiden wann und wie Ihr Fahrzeug verkauft wird.


Bei einem Unfall mit Kfz-Schaden als Geschädigter

Wir erstellen ein rechtssicheres Schadensgutachten.

Haben Sie offene Fragen zur Schadenregulierung?

Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie kostenlos.



Als Ihr Kfz-Gutachter in Krefeld und Umgebung übernehmen wir die vollständige Schadensregulierung, von der Schadensaufnahme bis hin zur Korrospondenz mit der gegenerischen Kfz-Versicherung. Unser Ziel ist es, Sie umfassend über Ihre Schadensansprüche zu informieren und die bestmögliche Strategie zu entwickeln, um die höchstmögliche Schadenssumme für Sie auszuzahlen - und das sogar kostenlos, selbst bei einer Teilschuld.

Zusätzlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit, ein Gutachten von einem anderen Sachverständigen auf sachliche und fachliche Richtigkeit überprüfen zu lassen. Sollten dabei Unstimmigkeiten festegestellt werden, unterstützen wir Sie dabei, die fehlende Summe einzufordern.

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